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   FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 8 K 8260/17   

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https://dejure.org/2019,50918
FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 8 K 8260/17 (https://dejure.org/2019,50918)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.09.2019 - 8 K 8260/17 (https://dejure.org/2019,50918)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. September 2019 - 8 K 8260/17 (https://dejure.org/2019,50918)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AO § 226 Abs. 1 ; InsO § 95 Abs. 1 S. 1
    Insolvenzrechtliche Zulässigkeit einer Aufrechnung hinsichtlich der Ansprüche auf Erstattung der Guthaben aus Körperschaftsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Aufrechnung gegen Lohnsteuer-Verbindlichkeiten als anfechtbare Rechtshandlung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Herstellung einer Aufrechnungslage - Aufrechnungsverbot - vorzeitige Anmeldung der Lohnsteuer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 02.11.2010 - VII R 6/10

    Unzulässigkeit der Aufrechnung in kritischer Zeit vor Eröffnung eines

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 8 K 8260/17
    Die Klägerin verweist auf das Urteil des BFH vom 02. November 2010 ( VII R 6/10).

    Auch der BFH (Urteil vom 02. November 2010, VII R 6/10, BStBl. II 2011, 374) hat entschieden, dass der Begriff der "Rechtshandlung" in § 129 InsO als Handlung definiert wird, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden ist und die Insolvenzgläubiger benachteiligt; er bezeichnet also ein von einem Willen getragenes Handeln, das rechtliche Wirkungen auslöst und das Vermögen des Schuldners zum Nachteil der Insolvenzgläubigerverändern kann.

  • BGH, 24.09.2015 - IX ZR 55/15

    Insolvenzmasse: Verzinsung einer wegen unzulässiger Aufrechnung der Masse

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 8 K 8260/17
    Die Klägerin verweist auf die Entscheidung des BGH (Urteil vom 24. September 2015, IX ZR 55/15).

    Das Gericht weist - ohne Bindungswirkung - darauf hin, dass eine Verzinsung grundsätzlich ab Insolvenzverfahrenseröffnung in Betracht kommt und sich dieser Anspruch aus § 143 Abs. 1 Satz 2 InsO ableiten lässt (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2015, IX ZR 55/15, NJW 2016, 403 , dort Rn. 14).

  • BFH, 25.04.2017 - VII R 31/15

    Vorsatzanfechtung gemäß § 3 Abs. 1 AnfG

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 8 K 8260/17
    Der BFH hat sich auch zuletzt auf diese Entscheidung bezogen (vgl. BFH, Urteil vom 25. April 2017, VII R 31/15, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2017, 1297 ).
  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03

    Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 8 K 8260/17
    Dem ist aber ebenfalls der BGH entgegengetreten, denn nach dessen Auffassung setze ein Bargeschäft voraus, dass eine Leistungsbeziehung zum Anfechtungsgegner (hier dem Beklagten) vorliegen müsse, die im Fall der Lohnsteuer aber nicht bestehe (BGH, Urteil vom 22. Januar 2004, IX ZR 39/03, NJW 2004, 1444).
  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 195/03

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenz-Eröffnungsverfahren; Anfechtbarkeit der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 8 K 8260/17
    Auch die Herstellung der Aufrechnungslage führt zu einer inkongruenten Deckung, wenn der Aufrechnende vorher keinen Anspruch hatte, der die Aufrechnungslage entstehen ließ (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2004, IX ZR 195/03, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2004, 3118 ).
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZR 147/06

    Wirksamkeit einer Aufrechnung des Finanzamtes im Zusammenhang mit

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 8 K 8260/17
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 22. Oktober 2009, IX ZR 147/06, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2010, 1145 ) knüpfen Steuertatbestände in der Regel an Rechtshandlungen des Steuerpflichtigen oder Dritter an und führen zur Entstehung von Steuerforderungen des Finanzamts.
  • BFH, 11.08.2005 - VII B 244/04

    Anfechtbarkeit von Lohnsteuerzahlungen in der Insolvenz

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 8 K 8260/17
    Der BFH hatte deshalb in Aussetzungsentscheidungen Zweifel an seiner früheren Rechtsprechung geäußert (BFH, Beschlüsse vom 11. August 2005, VII B 244/04, BStBl. II 2006, 201; und vom 09. Dezember 2005, VII B 124-125/05, BFH/NV 2006, 897 ).
  • BFH, 23.02.2011 - I R 20/10

    Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 8 K 8260/17
    Damit ist auch bei der Erstattung von vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geleisteten Vorauszahlungen der diesbezügliche Anspruch vor Eröffnung des Verfahrens begründet, selbst wenn die Steuer, auf die voraus zu leisten war, erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens steuerrechtlich entstanden ist (vgl. BFH, Urteil vom 23. Februar 2011, I R 20/10, Bundessteuerblatt -BStBL- II 2011, 822).
  • BFH, 09.12.2005 - VII B 124/05

    Geschäftsführerhaftung; Insolvenzverfahren - LSt-Zahlung als anfechtbare

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 8 K 8260/17
    Der BFH hatte deshalb in Aussetzungsentscheidungen Zweifel an seiner früheren Rechtsprechung geäußert (BFH, Beschlüsse vom 11. August 2005, VII B 244/04, BStBl. II 2006, 201; und vom 09. Dezember 2005, VII B 124-125/05, BFH/NV 2006, 897 ).
  • BFH, 21.12.1998 - VII B 175/98

    Lohnsteuerhaftung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 8 K 8260/17
    Zwar hatte der BFH zunächst vertreten, dass die Abführung der Lohnsteuer ein Bargeschäft sei und deshalb nur unter den engeren Voraussetzungen des § 133 InsO anfechtbar sei (vgl. BFH, Beschluss vom 21. Dezember 1998, VII B 175/98, BFH/NV 1999, 745 zu § 10 Abs. 1 Nr. 1 Gesamtvollstreckungsordnung- GesO -).
  • BFH, 18.04.2023 - VII R 35/19

    Zahlung von Arbeitslohn als anfechtbare Rechtshandlung

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 03.09.2019 - 8 K 8260/17 aufgehoben.

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 03.09.2019 - 8 K 8260/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

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